Private Equity & Corporate Finance

Ombudsstelle

Ein Teil von etwas grossem.

Nordstein – ein Mitglied der Ombudsstelle.

Gemäss Art. 79 Abs. 1 FIDLEG haben Finanzdienstleister die Pflicht, ihre Kunden über die Möglichkeit eines Vermittlungsverfahrens bei der Ombudsstelle zu informieren. Diese Information hat bei der Eingehung der Geschäftsbeziehung (a); bei Zurückweisung eines vom Kunden geltend gemachten Rechtsanspruchs (b) sowie jederzeit auf Anfrage hin zu erfolgen (c).

Die Nordstein AG ist seit August 2020 der Ombudsstelle für Finanzdienstleister (OFD) angeschlossen. Der Ombudsmann ist neutral und kann kompetent informieren sowie bei Streitfragen als unabhängiger Vermittler auftreten. Teure, aufwendige und oft Jahre dauernde Gerichtsverfahren können dadurch vermieden werden.

Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10, 8002 Zürich
www.ofdl.ch