Private Equity & Corporate Finance

Risiken

Besondere Risiken im Private Equity

Anlagesache ist Vertrauenssache.

Private-Equity-Anlagen sind mit beträchtlichen Risiken verbunden und können erhebliche Verluste zur Folge haben. Sie sind langfristig ausgerichtet und deutlich weniger liquide als börsengehandelte Aktien. Einem oft vielfach grösseren Gewinnpotential im Vergleich zu anderen Anlageformen stehen damit auch stets erhöhte oder zusätzliche Risiken gegenüber.

Die Vermittlung derartiger Investitionen bringt daher viel Verantwortung mit sich. Eine objektive und wahrheitsgetreue Darstellung von Chancen und Risiken eines Investments sind unerlässlich für eine faire, zukunftsgerichtete Kundenbeziehung.

Aus diesem Grunde sollten Sie sowohl bei uns als auch bei anderen Anbietern auf grösstmögliche Transparenz und Verbindlichkeit bestehen.

Bitte beachten Sie daher - in Ihrem eigenen Interesse - stets folgende Grundsätze:

  • Lassen Sie sich nie voreilig zu einer Investition verleiten. Geben Sie sich bei Ihrem Entscheidungsprozess so viel Zeit wie nötig und holen sich bei Bedarf Drittmeinungen von Aussenstehenden oder Branchenspezialisten ein. Werden Sie in zeitlicher Hinsicht unter Druck gesetzt, stellt dies ein Warnzeichen dar.
  • Vermeintlich sichere Private-Equity-Anlagen gibt es nicht. Der «Worst Case» ist immer der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Gewinn- sowie Renditeversprechen oder eine unterlassene Risikoaufklärung stellen weitere Warnsignale dar.
  • Seit dem 1. Januar 2020 untersteht die Kapitalvermittlung im Private-Equity Bereich dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Dieses Gesetz dient dem Schutz von Kunden bezüglich Finanzdienstleistungen. Für die wichtigsten neuen Vorschriften galt eine Übergangsfrist bis Ende 2021. Erkundigen Sie sich mündlich über die Anwendbarkeit des FIDLEG auf die angebotene Dienstleistung. Besteht keine weitrechende Kenntnis darüber oder wird die Anwendbarkeit verneint, stellt dies ein Warnsignal dar, welches nicht missachtet werden sollte.
  • Stellen Sie bei Ihrer Investitionsentscheidung nie auf mündliche Zusagen oder Versprechungen ab. Verlangen Sie bei entscheidrelevanten Informationen (beispielsweise zu Risiko-/Gewinnprofil, Anlagehorizont, oder Rückkaufgarantien) stets eine schriftliche Bestätigung oder eine Ergänzung des Aktienkaufvertrages.
  • Der Ihnen präsentierte «Business Case», d. h. das Geschäftsmodell sollte damit zentrale Grundlage Ihrer Investitionsentscheidung sein. Prüfen Sie dieses im Detail auf seine Plausibilität. Werden Ihnen dazu nur oberflächliche Informationen präsentiert, stellt dies ein weiteres Warnsignal dar.
  • Niemand sollte eine Geschäftsbeziehung mit «Unbekannten» eingehen. Machen Sie sich daher in jedem Fall immer ein persönliches Bild von Ihrem Gegenüber. Ein seriöser Anbieter wird diesem Anliegen immer offen gegenüberstehen.
  • Auch sollten Sie die Zielgesellschaft persönlich besichtigen und sich einen eigenen Eindruck von der Geschäftsleitung machen, welche Ihr Investment letztendlich als «Working Capital» einsetzt. Hinterfragen Sie auch die Ausbildung sowie bisherige Berufslaufbahn der Geschäftsleitung.
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Berater in einem sog. Kundenberaterregister (bspw. das der BX Swiss) eingetragen ist und lassen Sie sich die Registernummer übermitteln. Eine solche Eintragung ist obligatorisch und setzt den Nachweis von Fachkenntnissen durch eine entsprechende Ausbildung voraus. Falls Sie dies betreffend unzulängliche Antworten erhalten, stellt dies ebenfalls ein Warnsignal dar.

Risiken im Private Equity

Bei Private Equity handelt es sich um die Risikokapitalfinanzierung von Unternehmen, welche grundsätzlich nicht an einer Börse kotiert sind. Meist erfolgen die Investitionen in einer frühen Entwicklungsphase des Unternehmens, in der die Erfolgschancen ungewiss und die Risiken, welche sich über die gesamte Entwicklungsdauer erstrecken können, entsprechend hoch sind.

 

Der Erfolg einer Private-Equity-Anlage hängt unter anderem vom richtigen Zeitpunkt des «Ausstiegs» oder der Veräusserung ab. Der Ausstieg kann beispielsweise über einen Börsengang (Initial Public Offering [IPO]), den Verkauf an eine andere Firma (Trade-Sale) oder einen Private-Equity-Fonds (Sekundärverkauf) sowie über einen Management-Buyout erfolgen.

 

Welche Lösung gewählt wird, hängt weitgehend von den Marktbedingungen ab, die zum entsprechenden Zeitpunkt herrschen. Wie einfach oder schwierig sich die Ausstiegsphase gestaltet und ob der Erlös den Erwartungen entspricht, hängt unter anderem von der Entwicklung der Aktienmärkte ab.

VerZögerungsrisiken

Private-Equity-Anlagen können in der Regel erst Jahre nach der ursprünglichen Investition verkauft werden. Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie lange Zeit nur beschränkt oder gar nicht mehr auf Ihr Kapital zugreifen können. Sie besitzen grundsätzlich keinen Anspruch, frühzeitig aussteigen zu können und ein möglicher Ausstieg kann sich unter Umständen auf unbestimmte Zeit hinauszögern.

Finanzierungsrisiken

Gesellschaften, die für Private-Equity-Anlagen in Frage kommen, sind möglicherweise in hohem Umfang fremdfinanziert und können deshalb empfindlicher auf negative Zinsentwicklungen reagieren als etablierte Unternehmen. Zudem ist auch die Gefahr höher als bei kotierten Unternehmen, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig wird und in Konkurs gerät. Auch ist es nicht aussergewöhnlich, dass auf die Erstinvestition kurzfristig weitere Kapitalabrufe folgen. Leisten Sie einem solchen Kapitalabruf keine Folge, können Sie Ihr gesamtes Kapital, das Sie bis zu diesem Zeitpunkt investiert haben, verlieren.